Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietung

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Die nachfolgenden Regelungen beziehen sich auf die Anmietung von Tagungsräumen, Konzertsälen oder Zimmer für die Durchführung eigener Veranstaltungen des Mieters. Die Regelungen gelten nicht für die Einzelvermietung von Zimmern.

  1. Die vereinbarte Miete ist zwei Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes fällig.
    Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Stiftung berechtigt, vom Vertag zurückzutreten.
  2. Sofern sich der Mietvertrag auch auf die Vermietung von Zimmern für Übernachtungen bezieht, ist die Anzahl der Personen zwei Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes mitzuteilen.
  3. Bei Rechnungsstellung wird mindestens die gemeldete Personenzahl zugrunde gelegt.
  4. Wir die gemeldete Personenzahl überschritten, wird die höhere Personenzahl bei Rechnungsstellung zugrunde gelegt.
  5. Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Teilnehmer seiner Veranstaltung oder seine Mitarbeiter verursacht werden. Ein Verweis auf die Teilnehmer oder Mitarbeiter bezüglich der Haftung ist ausgeschlossen.
  6. Eine Stornierung der Veranstaltung ist kostenfrei möglich bis zu vier Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes.
    Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Beginn des Mietzeitraum werden 50 % des vereinbarten Preises berechnet. Bei einer späteren Stornierung wird der gesamte vereinbarte Preis berechnet.